
Das Bundesverfassungsgericht hat die Benachteiligung unverheirateter Mütter und Väter beim Betreuungsunterhalt verworfen und als verfassungswidrig eingestuft.
Alleinerziehende Arbeitnehmer/innen müssen nicht eine plötzliche Veränderung ihrer Arbeitszeiten akzeptieren. Das geht aus einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor.
Geschiedene Mütter sollen in Zukunft offenbar in unzähligen Fällen keinen Unterhalt mehr bekommen. Das sehen laut einem Zeitungsbericht die Pläne der Bundesregierung für das neue Unterhaltsrecht vor.
Die geplante Unterhaltsreform, die die Unterhaltspflichten gegenüber Scheidungskindern neu regeln soll, droht aufgrund des Widerstands konservativer Unionspolitiker und der katholischen Kirche zu scheitern.
Heimliche Gentests dürfen aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungs- gerichtes auch künftig nicht vor Gericht als Beweismittel zur Anfechtung einer Vaterschaft verwendet werden.
Zusammen mit der hessischen Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU), sowie weiteren 50 Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Kirchen, Vereinen und Verbänden unterzeichnete Herr dipl. med. paed. Bindmann, der erste Vorsitzende von Alleinerziehend.net e.V. gestern offiziell die Gründungsurkunde des lokalen Bündnisses für Familie im Altkreis Biedenkopf. Alleinerziehend.net e.V. ist seit dem Sommer bereits in der dortigen Arbeitsgruppe "Betreuungsmöglichkeiten für Kinder" vertreten.

Bei einer Gasexplosion während eines Treffens von Alleinerziehenden in einem Freizeitheim im baden-württembergischen St. Georgen gab es 22 Verletzte. Alle Verletzten sind jedoch inzwischen außer Lebensgefahr.
Alleinerziehende, die gemeinsames Sorgerecht haben, sind beim Elterngeld benachteiligt, weil sie die Partnermonate nicht in Anspruch nehmen können.
hinzugefügt:
17-10-2005
| Note:
10.00
| Bewertungen:
2

