
Blog gegen soziale Ungerechtigkeit
Themen HartzIV, Mindestlohn, Mobbing, Gewerkschaften, Linke Politik, ver.di, Streik, soziale Gerechtigkeit, soziale Ungerechtigkeit, Arbeitslosigkeit
SARI oder wie man sich selbst arbeitslos macht…?
Unter Sari versteht man in Indien im Allgemeinen ein Wickelgewand für Frauen. In den indischen Computerdienstleistungszentren der IBM verbindet man mit SARI (SAP Application Maintenance Realised in India) seit kurzem auch ein Projekt der T-Mobile.
Die Entwicklungs- und Pflegearbeiten an verschiedenen SAP Projekten sollen nach Indien verlagert werden. Das ganze wird vom Arbeitgeber mit Hochdruck getrieben. In Münster wurden über längere Zeit indische Berater in einer Abteilung gesehen. Hier wird jetzt noch die Entwicklung und Pflege von SAP Anwendungen gemacht, unter anderem auch von einem Personalportal ESS.
Damit die Aufgaben der T-Mobil-Kollegen möglichst schnell nach Indien verlagert werden können, sollen schon Seminare zur interkulturellen Zu-sammenarbeit geplant worden sein.
Was passiert mit den Kolleginnen und Kollegen, wenn die Arbeit gut vorbereitet und dokumentiert nach Indien übergeben wurde? Große Fragezeichen und Ängste auch bei der Belegschaft.
Und dabei liegen die Löhne in Deutschland nicht so Hoch wie immer behauptet wird.
Einkommen im Mittelfeld
Arbeit bei uns ist nicht teuer. Die Löhne sind in den vergangenen Jahren kaum gestiegen, dennoch behaupten die Arbeitgeber in Deutschland, dass wir die höchsten Löhne in Europa haben. Also alles Lügen!!
Diese Zeiten sind längst vorbei. Besonders bei privaten Dienstleistungen ist Arbeit hierzulande günstig. 24,50 Euro je Stunde, in Frankreich und Belgien sind
es über 30 Euro, in Schweden, Dänemark und Luxemburg über 33 Euro.
Das ist ein Mittelwert von sehr verschiedenen Branchen. Von unter 13 Euro je Gastgewerbe bis über 36 Euro bei Banken und Versicherungen. Neben den
Bruttoeinkommen sind auch Sonderzahlungen und Lohnfortzahlung auf die geleisteten Stunden umgelegt. Ebenso Sozialbeiträge der Arbeitgeber, Arbeitskleidung und weitere Kosten.
Seit 1995 blieb die Lohnentwicklung bei uns zehn Prozent hinter den anderen Euro-Ländern zurück. Mittlerweile liegen unsere Einkommen nur noch im Mittelfeld. Der Grund: Massenarbeitslosigkeit und unsoziale Politik erleichtern Lohndrückerei.Themen HartzIV, Mindestlohn, Mobbing, Gewerkschaften, Linke Politik, ver.di, Streik, soziale Gerechtigkeit, soziale Ungerechtigkeit, Arbeitslosigkeit
Auch für Briefträger gilt: Wer in Vollzeit arbeitet, muss davon leben können Mit Mindestlöhnen wird gewährleistet, dass alle Beschäftigten der Postbranche mit dem Einkommen aus einer Vollzeiterwerbstätigkeit auch ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Bislang sind die durchschnittlichen Löhne für Briefzusteller bei den neuen Briefdiensten häufig nicht existenzsichernd. Deshalb haben viele Beschäftigte dieser Firmen Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld II. Es kann auf Dauer nicht so bleiben, dass Arbeit im Briefmarkt arm macht! Der Mindestlohntarifvertrag setzt das politische Wollen der Regierungskoalition um, dass Erwerbsarbeit in Deutschland zu existenzsichernden Löhnen angeboten wird. Die darin zwischen ver.di und dem Arbeitgeberverband Postdienste vereinbarten Mindestlöhne zwischen 8 Euro und 9,80 Euro pro Stunde sind alles andere als üppig, aber sie reichen zum Leben, ohne auf zusätzliche staatliche Unterstützung angewiesen zu sein. Ein alleinstehender, vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer erhielte beim vereinbarten Mindestlohn zwischen 970 Euro und 1.170 Euro im Monat netto
Lohndumping durch Zeitarbeit!! Was ist heute schon normal? Normal war früher ein Vollzeitarbeitsverhältnis, sozialversicherungspflichtig und unbefristet. Arbeitgeber und Arbeitsplatz gehörten zum selben Betrieb. Meist konnte man vom verdienten Lohn sogar leben. Heutzutage ist das anders: Wer durch das Werkstor geht, muss nicht Werksangehöriger sein, er kommt möglicherweise von einer Leihfirma. Hinterm Tresen im Kaufhaus oder an der Kasse sitzt keine Beschäftigte des Kaufhauses, sondern vielleicht auch eine Zeitkraft oder sogar eine sogenannte Selbstständige. Auch der Arbeiter, der Regale einräumt, steht oft nicht mehr auf der Lohnliste der Firma, in der er arbeitet. In vielen Betrieben zeigt sich das gleiche Bild: neben der Stammbelegschaft gibt es eine immer größer werdende sogenannte Randbelegschaft. Und die arbeitet zu schlechteren Konditionen und ist deshalb so interessant für die Betriebe. In der Leih -und Zeitarbeitsbranche wird weit unter den Branchentarifen bezahlt. Die Stammbelegschaft schaut oft desinteressiert zu, sie glaubt nicht betroffen zu sein. Das ist jedoch ein fataler Irrtum, denn das Aushöhlen der Arbeitsplatzsitten untergräbt auch die noch guten Arbeits- und Tarifverträge. Auch die Durchsetzungschancen der Gewerkschaft für angemessene Tarifverträge nehmen ab. Leiharbeitnehmer sind schon lange keine Lückenfüller mehr. In manchen Betrieben liegt ihr Anteil bei über 30 Prozent. Seit der Gesetzgeber die Arbeitnehmerüberlassung ohne zeitliche Begrenzung zulässt, verschärft sich das Problem. Leiharbeitnehmer/innen werden in großem Stil zur Lohndrückerei missbraucht. Der Billiglohntarifvertrag des Christlichen Gewerkschaftsbundes setzt da noch einen oben drauf. Am Arbeitsmarkt sollten wieder faire und im alten Sinne ?normale? Regeln gelten. Deshalb greifen der DGB und die Einzelgewerkschaften im Ballungsraum München das Thema Leiharbeit im Herbst 2007 auf. Gegner ist nicht der Zeitarbeitnehmer. Ziel ist es, aus schlechteren und ungesicherten Arbeitsverhältnissen sichere zu machen und die Stammbelegschaften zu stärken. Zeitarbeitnehmer sollen nicht verdrängt werden, sondern eine Chance auf ein ?normales? Arbeitsverhältnis bekommen. Unmöglich ist das nicht. Der IG Metall Bayern zum Beispiel ist es kürzlich gelungen, bei der Firma Audi die Zahl der Leiharbeitnehmer auf 5 Prozent zu begrenzen. Diese werden nach Auditarif bezahlt. Equal Pay statt Lohndumping: ein Beispiel, das Schule machen sollte.
Der Wahnsinn bei der Telekom geht weiter Die nächsten Hiobsbotschaften haben nicht lange auf sich warten lassen. 2000 Stellen sollen im Personalwesen abgebaut werden. Der Wahnsinn geht weiter!!! Personalvorstand Sattelberger spricht in einem Interview davon, dass nicht nur die Kolleginnen und Kollegen im Service die ?Last des Wandelns? zu tragen haben sollen. Alle Bereiche sollen gefordert sein, einen Beitrag zu leisten. Nur nicht unsere Vorstände!! Sattelberger ist offensichtlich bewusst geworden, dass die Beschäftigten im Service das Vertrauen in den Vorstand längst verloren haben. Nun versucht er mehr oder weniger hilflos den betroffenen Beschäftigten zu unterbreiten, dass nicht nur sie bluten müssen. Das Vertrauen der Beschäftigten wird dieser Vorstand erst nach einem kollektiven Rücktritt zurückgewinnen können. Bisher haben sich alle Vorstandsmitglieder lediglich kollektiv durch Skrupellosigkeit ausgezeichnet. Den Beweis, das Unternehmen wirklich zu Erfolg führen zu können, sind sie bisher schuldig geblieben. Das „Einkaufen? externer Unternehmensberater ist ein zusätzlicher Beweis eigener Unfähigkeit. Seit der letzten Tarifauseinandersetzung wissen wir, dass der Gesetzgeber in der Vergangenheit den Unternehmen die Wege für alle Skrupellosigkeiten geebnet hat. Zu gegebener Zeit sollten wir das entsprechend ?honorieren?
Nach den klaren Aussagen im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD zum Thema Schwarzarbeit hofft die Berliner SPD auf einen schnellen und engen Schulterschluß mit der neuen Bundesregierung, um möglichst schon Mitte kommenden Jahres Chipkarten auf Baustellen und im Taxigewerbe einsetzen zu können.SPD-Fraktionschef Michael Müller und SPD-Bauexperte Ralf Hillenberg, die beiden Anti-Schwarzarbeit-Aktivisten in den Reihen der Berliner Sozialdemokraten, haben dem künftigen Bundesarbeitsminister und Vizekanzler Franz Müntefering (SPD) neben dem Chipkarten-Konzept bereits eine schriftliche Gesprächsanfrage übermittelt.Hillenberg geht davon aus, daß in Berlin zunächst 50 000 Chipkarten benötigt werden. Nach Sichtung mehrerer Angebote von diversen Herstellern wird dieser Posten rund 250 000 Euro kosten. Zwei Millionen Euro würden für die Anschaffung von 1000 Chipkarten-Lesegeräten zu Buche schlagen.Ungeklärt ist noch, wer die Vor-Ort-Kontrollen auf Baustellen und bei Taxi-Fahrern durchführen soll. Nach Ansicht von Müller und Hillenberg könnten diese Aufgabe entweder die Polizei, die Ordnungsämter oder spezielle "Bauüberwacher" übertragen bekommen, die aus dem zentralen Stellenpool rekrutiert werden könnten. Die insgesamt rund 2,5 Millionen Euro für das Pilotprojekt gegen Schwarzarbeit in der Region Berlin-Brandenburg sollen nicht aus den Etats beider Länder, sondern aus dem Bundeshaushalt kommen. Hillenberg: "Der bisherige Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement hat für ein ähnliches Pilotprojekt in Mainz, das allerdings nie realisiert wurde, fünf Millionen Euro bewilligt. Aus diesem Topf könnte das Geld kommen."Der Berliner Wirtschaft gehen durch Schwarzarbeit jährlich 16 Milliarden Euro verloren. Das entspricht 275 000 Arbeitsplätzen. Derzeit sind in der Hauptstadt 300 000 Bauarbeiter auf der Suche nach einem Job.Die Idee zur Einführung von Chipkarten wird in Berlin seit Monaten kontrovers diskutiert. Neben der SPD unterstützen die oppositionelle CDU, die Fachgemeinschaft Bau und der Bauindustrieverband das Pilotprojekt. Vorbehalte kommen dagegen von der mitregierenden Linkspartei.PDS. Sie befürchtet, daß die Einführung von Chipkarten große und teure bürokratische Folgelasten verursachen könnte und plädiert daher dafür, daß Bauarbeiter und Taxifahrer verpflichtet werden, bei der Arbeit ständig den Personalausweis mitzuführen.Quelle: Berliner Morgenpost, 20.11.2005
Arbeitnehmerüberlassung: Zeitliche Begrenzung der Leiharbeit Eingereicht durch: IG Metall Dresden, Willi Eisele am Mittwoch, 14. März 2007 Der Deutsche Bundestag möge eine Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes dahingehend beschließen, die Leiharbeit auf ein Jahr zu begrenzen, mit dem anschließenden Übergang in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei längerer Dauer. Weiterhin sollen die Tarifbedingungen (Arbeitsbedingungen - Entlohnung etc.) für Leiharbeitnehmer wie im Entleihbetrieb - ohne Ausnahme - gelten. Darüber hinaus wird eine Ergänzung des Betriebsverfassungsgesetzes in der Form gefordert, dass der Betriebsrat ein Vetorecht erhält, wenn Arbeitsplätze in einem Unternehmen in Leiharbeitsplätze umgewandelt werden sollen. Begründung: Die Erfahrung mit der Leiharbeitsquote in der Produktion zeigt bisher, dass oft dauerhafte Arbeitsplätze mit Leiharbeitern besetzt werden und dass letztlich Neueinstellungen in verschiedenen Bereichen die Ausnahme sind. Wir kennen KollegInnen, die bereits über 5 Jahre (Befristung und anschließend Leiharbeit) am gleichen Arbeitsplatz tätig sind. Des Weiteren werden Arbeitsplätze, die bisher in Unternehmen verankert waren und nun z.B. durch Fluktuation frei werden, sehr oft in Leiharbeitsplätze umgewandelt. Damit wird das ursprüngliche Anliegen des AÜG, über Leiharbeit den Einstieg in ein festes Arbeitsverhältnis zu erleichtern, in der Praxis ins Gegenteil verkehrt. Aus rein rechtlicher Sicht hat ein Betriebsrat sehr wenige Möglichkeiten, die flächendeckende Beschäftigung von Leiharbeitern zu verhindern oder zu beschränken. Gemäß § 99 Betriebsverfassungsgesetz kann er nur den Einzelfall prüfen. Es gibt keinen Verweigerungsgrund im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern, solange dafür keine eigenen Mitarbeiter von Kündigung bedroht sind. Wir beobachten jedoch die schleichende Verdrängung fester Arbeitsverhältnisse durch Leiharbeit. Die Zunahme der Leiharbeit geht in vielen Fällen zu Lasten regulärer Beschäftigung. Vor allem große Unternehmen nutzen die derzeitige Gesetzgebung dazu, die Mitbestimmungs-rechte des Betriebsrates und den Kündigungsschutz zu umgehen. Das unternehmerische Risiko wird auf die Leiharbeitsfirmen und letztendlich auf die Leiharbeiter übertragen. Zukünftiger größerer Arbeitsplatzabbau muss nun nicht mehr bei der Arbeitsagentur vorher angezeigt werden und es müssen auch keine Verhandlungen mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich und gegebenenfalls Sozialplan geführt werden, solange es ?nur? die KollegInnen aus der Leiharbeit betrifft. Massenentlassungen werden damit verschleiert und für die Arbeitgeber kostenfrei. Die von INQA initiierte Untersuchung ?Was ist gute Arbeit?? zeigt, dass ? aus der Sicht von abhängig Beschäftigten - ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis sowie ein regelmäßiges und festes Einkommen Kernaspekte von guter Arbeit darstellen. Keinem anderen Bereich wird bei den Befragungsergebnissen eine derart hohe Bedeutung zugemessen. Umgekehrt ist die Ablehnung der aktuellen betrieblichen Praxis, befristete und Leiharbeitsverhältnisse auszuweiten, sehr hoch: so stimmen 72% bzw. 78% dem Statement zu, dass der Einsatz von Zeitarbeit begrenzt bzw. die Befristung von Arbeitsverhältnissen grundsätzlich auf Ausnahmefälle beschränkt werden sollte (Fuchs 2006)…
Spontan möchte man das Bonmot von Ephraim Kishon bemühen: ?Gibt es einen typisch israelischen Humor und wenn ja, warum nicht?? Gibt es also einen Fachkräftemangel? Die Fakten: Quantität Der Bayerische Industrie-und Handelskammertag schätzt,, dass in Bayern im Juni 2007 25.000 Stellen wegen fehlender Fachkräfte nicht besetzt werden können. Gemessen an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Bayern in Höhe von 4,27 Millionen entspricht dies einem Anteil von 0,59 Prozent. Angesichts dieser Größenordnung verbietet sich der Ausdruck ?Fachkräftemangel? von selbst. Ingenieure Zwar fehlen in einigen Regionen und Betrieben schnell zur Verfügung stehende Ingenieure für offene Stellen. In Bayern sind aber 2.406 Ingenieure (im Mai 2007) arbeitslos gemeldet. Mehr als die Hälfte davon, nämlich 2.406 sind bis 50 Jahre alt. Die restlichen zu jeweils einem Drittel bis 55 Jahre, bis 58 Jahre oder 58 Jahre und älter. Wer Fachkräfte braucht, muss die unsichtbaren Altersgrenzen aufgeben und die Arbeitslosen einstellen. Qualifizierung Für die zu besetzenden Stellen müssen auch ?benachbarte? Berufe und Qualifikationen ins Auge gefasst werden. Die ggf. nötigen Anpassungsqualifizierungen müssen die Betriebe leisten. Unterstützung kann auch über die Arbeitsagenturen kommen. Allerdings müssen dann auch die Maßnahmen zur Fort-und Weiterbildung einen deutlich höheren Stellenwert bekommen. Dort wurde gespart auf Teufel komm raus: In Bayern sank die Zahl der Teilnehmer von 33.037 im Jahr 2001 auf 17.558 im Jahr 2006. Kostensenkung bei der Bundesagentur für Arbeit geht mit guter Qualifizierung eben nicht zusammen. Die in den letzten Jahren praktizierte Arbeitsmarktpolitik ist kurzsichtig. Ausbildung Wer nicht ausbildet, jammert irgendwann über fehlende Fachkräfte. Die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge ist in Bayern von 1010.222 (2001) auf 93.005 (2006) gesunken. Der Anteil der Altbewerber steigt. Immer mehr Jugendliche sind statt in Ausbildung In Maßnahmen. Die Stoiber-Kommission ?Zukunft Bayern 2020? stellt fest, dass im Schuljahr 2005/06 an Haupt-und Berufsschulen 34.000 Schüler ohne Ausbildungsplatz bzw. in Warteschleifen waren. Weiterbildung Diese Versäumnisse setzen sich bei der Weiterbildung fort. Der Anteil der Beschäftigten mit Weiterbildungsförderung ist von 2003 auf 2005 von 23 auf 22 Prozent leicht gesunken. Vor allem die großen und sehr großen Betriebe ab 100 Beschäftigten haben die Weiterbildung der Beschäftigten stark eingeschränkt. Genau die Betriebe dieser Größe klagen aber am lautesten über fehlende Fachkräfte. Weiterbildung, tariflich und gesetzlich, ist nötig! Der Volksmund sagt: Von nichts kommt nichts. Eben! Deshalb sollen die Unternehmen nicht jammern, sondern ihre Hausaufgaben machen. Dann wird sich die Diskussion über angeblichen ?Fachkräftemangel? schnell erledigt haben.
5 nach 12 bei T-Systems Nach längerer Talfahrt floriert die IT-Branche wieder, nur bei T-Systems herrscht weiterhin Weltuntergangsstimmung. Die Geschäftsentwicklung ist schlecht, die Kunden ergreifen verunsichert die Flucht, neue Kunden sind unter den vorhandenen Rahmenbedingungen kaum zu gewinnen. Die Beschäftigten sind ebenfalls zutiefst verunsichert und besorgt um ihre Zukunft. Wie bedenklich die Lage ist, belegt ein Verzweiflungsakt im Kreise von Führungskräften der T-Systems. Da wurde die Situation des Unternehmens in einer Betriebsversammlung filmisch mit den einstürzenden Zwillingstürmen im World Trade Center am 11.09.2001 verglichen. Geschmacklos und völlig daneben. Nach Bekanntgabe in der Öffentlichkeit beeilte sich der Vorstandschef René (D)Obermann zwar auch sofort, dem gefälligen Publikum jetzt seine Empörung über diesen Vorfall auszusprechen – der übrigens schon vor einigen Wochen passierte -und drohte der verantwortlichen Führungskraft mit Konsequenzen. Konsequenzen sollte aber (D)Obermann selbst ziehen. Ja, es ist 5 nach 12 für T-Systems, aber auch diese Situation wurde von einem unerträglichen Missmanagement fahrlässig herbeigeführt. Bereits zu seiner Schaffenszeit bei T-Mobile hatte Obermann mit der T-Systems wenig am Hut. Aufträge gab er lieber an andere IT Firmen. Auch heute besteht wenig Hoffnung darauf, dass ein engstirnig auf T-Mobile Strukturen beharrender Telekom Chef, das Unternehmen u.a. zu einem erfolgreichen IT-Dienstleister führen kann und verspielt damit Kreativität und junge, frische Ideen. So wie es aussieht, blüht den Kolleginnen und Kollegen bei T-Systems schlimmeres Schicksal als eben den Beschäftigten der T-Com, die ja bereits seit 25.06.06 nun ausgliedert sind in die Gesellschaften. Übrigens auch seit diesen Tagen in den GmbHs wurde der Ton der Führungskräfte, sowie der Umgang mit den Beschäftigten rauher. Auch hier ist der Druck enorm gestiegen und Ansagen wie "Leistungsträger müssen transparent gemacht werden" und "von Low performers" müßte man sich tennen und können nicht geduldet werden, sind an der Tagesordnung. Erst Tages später wird in der Belegschaft klar, daß der sog. schlechte Tarifabschluß, gar nicht so schlecht ist. Bei diesen Drohungen, sind Vereinbarungen wie Kündigungsschutz, Ausgliederungsschutz und Rucksackvereinbarung für die Gahaltsstruktur die nächsten 3 Jahre, gold wert, sonst würde der Arbeitsgeber mit uns machen, was er will.
Was ist eigentlich ein Mindestlohn?Ein Mindestlohn ist ein in der Höhe durch eine gesetzliche Regelung oder durch einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag festgeschriebenes oder aufgrund der Unzulässigkeit von Lohnwucher gegebenes kleinstes rechtlich zulässiges Arbeitsentgelt. Eine solche Maßnahme wird meist damit begründet, die Einkommenssituation von Beschäftigten im Niedriglohnsektor zu verbessern bzw. zu erreichen, dass deren Existenzminimum allein durch ihr Arbeitseinkommen ohne zusätzliche Transferleistungen gesichert werden kann. Die Einführung von gesetzlichen Mindestlöhnen wird unter sozialpolitischen und arbeitsmarktpolitischen Aspekten in Wissenschaft und Politik - derzeit besonders intensiv in Deutschland - kontrovers diskutiert. Drei Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) haben die Einrichtung von Mindestlohnregelungen zum Thema, und über 100 Staaten haben wenigstens eine von ihnen ratifiziert. In Deutschland bestehen in wenigen Branchen Mindestlöhne z.B. am Bau, in Österreich wird es ab dem 01.01.2009 einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 1000 Euro Brutto geben [6]. In der Schweiz werden für die meisten Branche Mindestlöhnen in sog. GAV (GesamtArbeitsVertrag) geregelt.
Nach dem Baugewerbe und der Gebäudereinigung soll offenbar auch im Elektrohandwerk ein branchenweiter Mindestlohn eingeführt werden. Nach einem Bericht des Magazins "Der Spiegel" wollen an diesem Montag eine Reihe von Elektro-Innungen beschließen, ihre regionalen Löhne auf die Mindesthöhe von 7,70 Euro im Osten und 9,20 Euro im Westen anzuheben. Damit würde die letzte Hürde genommen, damit der Tarifausschuss von Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern der neuen Verdienstgrenze zustimmen und sie ins so genannte Entsendegesetz aufnehmen kann. Der Mindestlohn würde dann für die rund 300 000 inländischen Beschäftigten der Branche sowie für alle hier tätigen ausländischen Elektroarbeitnehmer gelten.
hinzugefügt:
18-02-2008
| Note:
10.00
| Bewertungen:
1


